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Gutachten zur Wertermittlung

Immobilienbewertung: Was ist das?

Unter Wert versteht man im Unterschied zum Preis, der das Ergebnis einer konkreten Tauschaktion zwischen zwei konkreten Marktteilnehmern ist, die aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern.

Da auf der Grundlage einer Immobilienbewertung häufig fundamentale finanzielle Entscheidungen getroffen werden, ist die Wertermittlung ein Tätigkeitsfeld mit hohen Anforderungen an die Sachkenntnis und den Sachverstand des Gutachters.
Bei der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken versucht man durch Anwendung mindestens eines Ermittlungsverfahrens eine möglichst objektive Aussage über den Wert einer Sache zu machen.
Der Verkehrswert (auch Marktwert) von Immobilien in Deutschland wird im §194 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit weiteren Normen definiert. Dabei sollen subjektive und besondere Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden.

Gründe und Anlässe für die Durchführung einer Wertermittlung:

1. Kauf und Verkauf
Eine Immobilienbewertung oder Verkehrswertgutachten in Kombination mit einer Hausbesichtung mit Bausachverständigem ist eine sachliche Basis für Preisverhandlungen - Grundlage dafür, dass der geforderte Kaufpreis angemessen ist bzw. der Verkaufspreis realistisch festgelegt werden kann.

2. Renditebewertung
Eine Immoblien-Bewertung ist hier unabdingbar, um sicherzustellen, dass die geplante Investition in Immobilien die erhoffte oder versprochene Rendite bringt.

3. Vermögensauseinandersetzungen
Ob bei Ehescheidungen (Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen) oder in Erbschaftsfragen (Übertragung von Grundstücken, Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen) einen gerechten Ausgleich zu finden, ist eine Immobilien-Bewertung unumgänglich.

4. Versicherungsfall
Die Kenntnis der Immobilienbewertung versetzt den Eigentümer der Immobilie oder des zu verkaufenden Hauses in die Lage, ungenaue Schätzungen des zu versichernden Wertes und damit zu hohe Beiträge bzw. eine Unterversicherung zu vermeiden und so eine ausreichende Versicherung abzuschließen.